Kraft schöpfen durch eine Vater/Mutter-Kind-Kur
Mutter- und Vatersein beginnt nicht um 9 Uhr und endet nicht um 17 Uhr. Die Studie eines Londoner Herzspezialisten bescheinigt Müttern von kleinen Kindern gar eine stärkere Stressbelastung als Managern. Doch auch Eltern mit größeren Kindern bekommen Familie und Beruf häufig nur unter Aufbietung aller Kräfte unter einen Hut. Vater/Mutter-Kind-Kuren schaffen Ruhepausen und geben neue Impulse für den Familienalltag.
„Spätestens wenn Krankheiten wie Schlafstörungen, Migräne, Allergien oder RĂĽckenbeschwerden ein bestimmtes MaĂź erreicht haben, raten wir MĂĽttern dringend, mit ihrem Arzt oder Ă„rztin ĂĽber eine MĂĽtterkur oder eine Mutter/Kind Kur zu sprechen”, erklärt Anne Schilling, GeschäftsfĂĽhrerin der Stiftung Deutsches MĂĽttergenesungswerk.
FrĂĽher sprach man nur von Mutter-Kind-Kuren, seit 2002 können auch Väter diese Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen – bei Beamten kommt dafĂĽr die Beihilfe auf. „Es sind aber zur Zeit immer noch 99,4 Prozent Frauen, die KurmaĂźnahmen in Anspruch nehmen und 0,6 Prozent Väter”, so Anne Schilling. Väter sollten wissen, dass eine Kur nur dann bewilligt wird, wenn die Erkrankung im Zusammenhang mit der Familienarbeit steht.
Die Kosten für eine Kur übernehmen die Krankenkassen. Eine Selbstbeteiligung von 10 Euro pro Tag ist gesetzlich vorgeschrieben. Für Kinder wird keine Zuzahlung erhoben. Je nach finanzieller Situation können Stiftungen, wie z.B. das Müttergenesungswerk, mit Spendengeldern helfen.
Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind in der Regel dreiwöchige stationäre medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die als Hilfe zur Selbsthilfe bei der Wiedererlangung der Gesundheit und nicht als Urlaub auf Krankenschein gedacht sind. Vielmehr sollen Anregungen gegeben und Techniken erlernt werden, mit denen nach Beendigung der Kur eine Besserung langfristig sichergestellt werden kann. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Kur auf Antrag um eine Woche verlängert werden. Es gibt zahlreiche Kurkliniken, die sich komplett auf die Behandlung von Müttern und Vätern eingestellt haben. Während des 21-tägigen Aufenthaltes wird zunächst ein Eingangsgespräch geführt, das zusammen mit der Untersuchung in einen Therapieplan umgesetzt wird. Der Therapieplan beinhaltet – je nach Art der Erkrankung – verschiedene Behandlungen, Anwendungen und Gespräche. Doch trotz Betonung der medizinischen Aspekte der Kur gibt es in den modernen Kurkliniken auch ein breites Freizeitangebot.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine Kur ohne Kind oder Kinder durchzufĂĽhren. FĂĽr das „Leben ohne Mama” daheim, kann es UnterstĂĽtzung geben. Informationen dazu gibt es bei speziellen Beratungstellen.
Doch häufig steht die Ursache der gesundheitlichen Probleme der Mutter in engem Zusammenhang mit chronischen Erkrankungen ihrer Kinder. In solchen Fällen werden die Kinder – wenn sie vom Kinderarzt ein eigenes Attest haben und die Krankenkasse die Maßnahme bewilligt – während der Kur ebenfalls medizinisch behandelt und betreut.
Eine Kur in Begleitung des Kindes kann auch dann bewilligt werden, wenn die Mutter-Kind-Beziehung verbessert werden soll. „Erziehungs- und Partnerschaftsprobleme, Erwerbslosigkeit und Verschuldung, das sind alles Faktoren, die auf Dauer die Gesundheit beeinträchtigen können und bei der Genehmigung einer MaĂźnahme MitberĂĽcksichtigung finden”, erklärt Anne Schilling. Gemeinsame Angebote fĂĽr Mutter und Kind während der Kur können dazu fĂĽhren, dass beide ganz neue Seiten aneinander entdecken. Die Möglichkeit zur Mitaufnahme besteht in der Regel fĂĽr Kinder bis 12 Jahren, in besonderen Fällen bis 14 Jahren. FĂĽr behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen.
Mit der am 1. April 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform sind MĂĽtter- und Mutter/Vater-Kind-Kuren fĂĽr MĂĽtter und Väter in Erziehungsverantwortung zu Pflichtleistungen der Krankenkassen geworden. Das heiĂźt, dass der Anspruch der MĂĽtter und Väter – bei Vorliegen der Voraussetzungen – deutlich gestärkt wurde. Voraussetzung ist, dass der zuständige Arzt oder die Ă„rztin die medizinische Notwendigkeit einer Vorsorge- oder RehabilitationsmaĂźnahme attestiert. AuĂźerdem stellt ein Zusatz im Gesetz klar, dass das Prinzip „ambulant vor stationär” bei Vater/Mutter-Kind-Kuren nicht anwendbar ist. Kuranträge wurden vorher oft mit dem Hinweis abgelehnt, ambulante MaĂźnahmen am Wohnort seien noch nicht ausgeschöpft. So darf die Kasse seit 1. April 2007 nicht mehr argumentieren. Dies regelt eine EinfĂĽgung in den Paragrafen 24 und 41 SGB V.
Kassen, die die Gesundheit junger Eltern fördern, erhalten in Zukunft über den Risikostrukturausgleich einen Ausgleich von Kassen, die wenig Mutter-/Vater-Kind-Kuren bewilligen. Gute und schnelle Hilfsangebote für kranke Mütter und Väter werden jetzt also zu einem echten Wettbewerbsvorteil für die Kassen.
Unter dem Dach des Müttergenesungswerks arbeiten die fünf in Deutschland existierenden Wohlfahrtsverbände: AWO, Parität, Deutsches Rotes Kreuz sowie die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung – KAG (Caritas) und der Evangelische Fachverband für Frauengesundheit – EVA (Diakonie). Sie bieten ein breites Beratungsangebot für Frauen und Männer, die aufgrund ihrer Familienarbeit erkrankt sind. In den kostenlosen Beratungs- und Vermittlungsstellen werden sie bei ihren Anträgen unterstützt und jeder Schritt, der zur Beantragung einer Kur notwendig ist, wird durchgesprochen. Anne Schilling rät dringend dazu, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Während der individuellen Beratung kann zum Beispiel genau geschaut werden, welche Einrichtung für die Mutter oder den Vater geeignet ist. Eine Mutter, die alleinerziehend und voll berufstätig ist, und möchte vielleicht viel gemeinsame Zeit mit ihrem Kind verbringen, eine Vollzeitmutter vielleicht mehr Zeit für sich haben. Je nachdem bietet sich die eine oder andere Einrichtung mehr an.
Sind die Anträge ausgefüllt und die ärztlichen Atteste geschrieben, kann man den Antrag entweder beim Sachbearbeiter der jeweiligen Krankenkasse direkt abgeben oder sich an eine Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände im Müttergenesungswerk wenden, die den Antrag weiterleitet und die Abwicklung begleitet. Im Fall einer Ablehnung kann man hier Unterstützung beim Einspruch finden und unter Umständen ein klärendes Gespräch mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorbereiten, um die Notwendigkeit der Kur besser darzulegen. Der Anspruch auf eine Kur besteht alle 4 Jahre. Für eine Kur dürfen vom Arbeitgeber keine Urlaubstage angerechnet werden. Wer privat versichert ist, muss im Vertrag prüfen, ob Kurmaßnahmen versichert wurden. Falls nicht, kann man die Kosten der Kur als Sonderausgabe bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Dafür muss aber vor Beginn der Kur eine Bescheinigung vom Amtsarzt über die medizinische Notwendigkeit der Kur eingeholt werden. Dabei sollte man bedenken, dass dieser Schritt unter Umständen sehr zeitintensiv ist und man sich rechtzeitig darum kümmern muss.
Sind dann alle Formalitäten erledigt und die Anreise geschafft, kann die verdiente Erholung aber wirklich beginnen! (abo)


